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Das ZüF-Verfahren im Überblick
Das ZüF-Verfahren zur Anzucht von Forstpflanzen mit überprüfbarer forstlicher Herkunft beruht im wesentlichen auf der Gewinnung und Hinterlegung von Referenzproben bei der Saatguternte und an anderen entscheidenden Stellen des
Produktionsprozesses (z.B. nach der Saatgutaufbereitung, bei Mischungen von Saatgutpartien sowie ggf. bei Besitzwechsel). Die bei der Ernte zu gewinnenden Referenzproben werden noch am Ernteort unter hoheitlicher Aufsicht verplombt und über mehrere Jahre hinweg bei einer neutralen Stelle archiviert. Dies ermöglicht eine spätere Überprüfung der Herkunftsidentität von Forstpflanzen, indem Pflanzenproben mittels biochemisch-genetischen Analysen mit hinterlegten Referenz-Saatgutproben verglichen werden können. Die Herkunft von ZüF-zertifizierten Pflanzen ist somit grundsätzlich, z.B. bei gegebenem Anlass, an jedem Ort und in jedem Anzuchtstadium bis hin zur Abgabe an den Endabnehmer überprüfbar. Vorausgesetzt, bei der Produktion zur fertigen Forstpflanze werden alle Verfahrensregeln lückenlos eingehalten (ordnungsgemäße Probenhinterlegung, Getrennthaltung, Dokumentation etc.), erhalten die entsprechenden Pflanzenpartien das „ZüF-Zertifikat“.
Jeder Endabnehmer kann bei der Anlieferung „ZüF-zertifizierter“ Forstpflanzen, Knospenproben nach den ZüF-Richtlinien verlangen. Diese Proben werden bei einer neutralen Stelle gesammelt bzw. gelagert. In einer festgelegten Stichprobenquote werden aus dem Pool aller eingegangen Proben einer Periode schließlich diejenigen Pflanzenproben ausgewählt (Zufallsstichprobe), die mittels biochemisch-genetischer Analysen mit den “Ur-Referenzproben” aus der Saatguternte verglichen werden. Darüber hinaus sieht das Verfahren weitere interne Kontrollmöglichkeiten, z.B. Analysen bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten, vor.
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